Die folgenden Hinweise
gelten nur für Mitglieder der Goethe-Universität, nicht für externe
Antragstellende. Wir möchten Angehörige unserer Institute und Fachbereiche bitten,
bei der Antragstellung Folgendes zu beachten:
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten bei
Anträgen für Druckkostenzuschüsse:
Über die eingereichten Anträge entscheidet der
Vorstand der Speyer'schen Hochschulstiftung in der Regel zweimal jährlich.
Wir unterstützen alle Antragstellenden der Goethe-Universität Frankfurt gerne bei der Einreichung. Die Zusammenstellung der Unterlagen erfordert, dass Interessent*innen uns frühzeitig einbinden, damit die Prüfung der Dokumente sowie die nötigen Unterzeichnungen fristgerecht erfolgen können. Bitte treten Sie daher schon möglichst mehrere Wochen vor dem Ablauf der Frist mit uns in Kontakt, wir helfen Ihnen gerne!
Referentin für ECR- und nationale Einzelverfahren, DFG FOR und Akademieprojekte
IKB-Gebäude – Raum 5110
Telefon: 069 798 -17405
E-Mail: forschung@uni-frankfurt.de
Hauspostadresse:
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
Hauspostfach 32
60629 Frankfurt am Main
Die aktuelle Einreichungsfrist für Anträge zur Berücksichtigung in der kommenden Sitzung des Auswahlgremiums endet am 27. September 2024. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Termin die Abstimmung mit dem RS bereits erfolgt sein muss und alle Unterschriften vorliegen sollten.